Anwartschaft

Anwartschaft

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An|wart|schaft ['anvartʃaft], die; -:
Recht, Aussicht auf einen künftigen Besitz o. Ä.:
sie hatte, besaß eine Anwartschaft auf dieses Amt, diesen Titel.
Syn.: Anrecht, Berechtigung.

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Ạn|wart|schaft 〈f. 20; unz.〉 Anspruch, Aussicht (auf ein Amt usw.) [→ Anwärter]

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Ạn|wart|schaft, die; -, -en <Pl. selten>:
Anspruch, begründete Aussicht auf etw.:
die A. auf ein Amt, eine Stellung haben, anmelden.

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Anwartschaft,
 
1) bürgerliches Recht: die dem Anwärter nur tatsächlich (und nicht rechtsverbindlich) eingeräumte Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, z. B. die Stellung als Ersatzerbe. Hiervon zu unterscheiden ist das Anwartschaftsrecht, bei dem es sich um die Vorstufe zum Vollerwerb eines Rechts handelt, das dem Inhaber des Anwartschaftsrechts gegen seinen Willen oder ohne sein Zutun nicht vorenthalten werden kann. Beispiel: Veräußert jemand eine Sache unter Eigentumsvorbehalt (§ 455 BGB), so erwirbt der Käufer Eigentum zwar erst mit der vollen Bezahlung des Kaufpreises, bis dahin steht ihm aber das Anwartschaftsrecht am Eigentumserwerb zu. Das Anwartschaftsrecht ist im BGB nicht geregelt; es wird wie ein subjektives Recht behandelt, ist also als solches übertragbar, vererblich und pfändbar. Befindet es sich in der Hand eines Dritten, etwa weil es vom ursprünglichen Inhaber abgetreten wurde, so erwirbt der Dritte beim Erstarken des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht das Vollrecht direkt (Direkterwerb des Dritten unter Ausschluss eines eventuellen Durchgangserwerbs des ursprünglichen Anwartschaftsberechtigten).
 
 2) Sozialversicherungsrecht: der durch Beitragszahlungen u. Ä. erworbene Anspruch auf Versicherungsleistungen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Eherecht · Konsignation · Rentenversicherung · Wartezeit

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Ạn|wart|schaft, die; -, -en <Pl. selten>: Anspruch, begründete Aussicht auf etw.: die A. auf ein Amt, eine Stellung haben, anmelden; die Nervenprobe für den ..., der ... eine A. für einen Platz zwischen 3 und 5 oder 8 und 10 geltend machen konnte (Maegerlein, Triumph 24).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Anwartschaft — (Expectanz), der rechtliche Anspruch auf den Besitz od. die Nutzung eines Gegenstandes, z.B. eines Lehn, einer Pfründe, einer Stelle etc …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anwartschaft — (Exspektanz), die jemand (Anwärter, Exspektant) erteilte und von diesem angenommene Zusicherung, daß ein gewisses Recht oder Gut ihm nach dem Abgang dessen, dem es gegenwärtig zusteht, übertragen werden soll. Der Begriff hat seinen Ursprung im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anwartschaft — Anwartschaft, Exspektanz, der gesetzlich begründete Anspruch auf irgend eine Nutzung, oder Eigenthum, oder Pfründe …   Herders Conversations-Lexikon

  • Anwartschaft — 1. ↑Kandidatur, 2. Option …   Das große Fremdwörterbuch

  • Anwartschaft — Ạn·wart·schaft die; ; nur Sg; die Anwartschaft (auf etwas (Akk)) die berechtigte Erwartung oder die Aussicht auf etwas: die Anwartschaft auf eine Direktorenstelle …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Anwartschaft — die Anwartschaft, en (Aufbaustufe) rechtlich gesicherte Erwerbsaussicht auf ein Recht Synonyme: Anrecht, Anspruch, Aussicht, Berechtigung Beispiel: Er hat noch keine Anwartschaft auf Altersversorgung …   Extremes Deutsch

  • Anwartschaft — Anrecht, Anspruch, Aussicht, Berechtigung; (Rechtsspr., Wirtsch.): Option. * * * Anwartschaft,die:⇨Aussicht(3) AnwartschaftAussicht,Hoffnung,Anspruch,Berechtigung,Anrecht …   Das Wörterbuch der Synonyme

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  • Anwartschaft — Eine fette Anwartschaft ist besser als ein magerer Besitz. [Zusätze und Ergänzungen] Span.: Vale mas buena esperanza que ruin posesconi. (Don Quixote.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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